§57a-Überprüfung (Pickerl)

Die Hauptuntersuchung wird von staatlich anerkannten Prüforganisationen durchgeführt.

Ihre zuverlässige Reifen-Werkstatt für das Pickerl am Auto

Was ist das Pickerl und warum ist es wichtig?

Das Pickerl, offiziell als 57a Begutachtung bekannt, ist mehr als nur ein Aufkleber auf Ihrem Auto. Die Pickerl-Überprüfung ist ein Qualitätssiegel, das zeigt, dass Ihr Fahrzeug alle sicherheitsrelevanten Prüfungen nach österreichischem Recht bestanden hat.

Die Überprüfung darf nur durch autorisierte Werkstätten oder Prüfzentren durchgeführt werden.

Während der Pickerl-Inspektion werden verschiedene Aspekte des Fahrzeugs überprüft, u.a. die Bremsen, Beleuchtung, Reifen, Abgasemissionen, Fahrwerk und der allgemeine Zustand des Fahrzeugs.

Hier bei legen wir großen Wert auf Ihre Verkehrssicherheit und helfen Ihnen gerne dabei, Ihr Fahrzeug in Top-Zustand zu halten, damit Sie bei der nächsten Inspektion in unsere Werkstatt auch ganz sicher das Pickerl-Zertifikat erhalten.

Für wen gilt die Pickerl-Pflicht?

Die Pickerl-Pflicht gilt grundsätzlich für alle Kraftfahrzeuge und Anhänger in Österreich. Dies betrifft nicht nur österreichische Staatsbürger, sondern auch EU-Bürger, die ein in Österreich zugelassenes Fahrzeug besitzen.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, einige Fahrzeuge sind von der regelmäßigen Begutachtung ausgenommen. Dazu gehören zum Beispiel Anhänger und Zugmaschinen mit einer begrenzten Höchstgeschwindigkeit sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Transportkarren mit bestimmten Geschwindigkeitsbegrenzungen

Wann muss mein Fahrzeug zur §57a-Überprüfung?

Die Intervalle für die Pickerl-Überprüfung variieren je nach Fahrzeugtyp. Für die meisten Pkw und Motorräder gilt die 3-2-1 Regel: Drei Jahre nach der ersten Zulassung, zwei Jahre nach der ersten Begutachtung und danach jährlich. Für Fahrzeuge wie LKWs, Taxis und Oldtimer gelten andere Intervalle.

Wie lange darf man das Pickerl überziehen

Sie haben einen gewissen Spielraum bei der Terminwahl für Ihre Pickerl-Überprüfung. Diese kann in einem bestimmten Zeitraum vor und nach dem fälligen Monat durchgeführt werden, ohne dass sich dies auf den Zeitpunkt der nächsten Begutachtung auswirkt.

Länger als einen Monat sollten Sie das Pickerl aber nicht überziehen.

Neuerungen für Zweiräder

Seit dem 1. März 2020 gelten für neue Motorräder und Mopeds sowie für alle anderen Fahrzeuge der Klasse L die gleichen Intervalle wie für Pkw (3-2-1 Regel). Diese Änderung betrifft auch Fahrzeuge, die vor diesem Datum zugelassen wurden

Warum §57-Überprüfung bei Kfz Boxengasse OG

Wenn Sie ein neues Pickerl für Ihr Fahrzeug benötigen, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Wir bei Kfz Boxengasse OG bieten Ihnen professionelle Unterstützung für Ihre §57a-Begutachtung. Unser geschultes Team prüft Ihr Fahrzeug gründlich auf Verkehrs- und Betriebssicherheit. Wir bieten transparente Preise und garantieren eine schnelle und effiziente Abwicklung.

Pickerl Termin in Trumau

Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie noch heute einen Termin für Ihr Pickerl bei in Trumau .

Wir freuen uns darauf, Ihnen einen erstklassigen Service zu bieten und dazu beizutragen, dass Sie sicher auf Österreichs Straßen unterwegs sind.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um einen Termin zu vereinbaren oder weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen zu erhalten. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterhelfen zu können und Ihnen ein sicheres Fahrerlebnis zu ermöglichen.

Bitte beachten Sie, dass sich die gesetzlichen Regelungen ändern können. Es ist ratsam, sich regelmäßig über aktuelle Vorschriften zu informieren. Bei Kfz Boxengasse OG sind wir stets bemüht, Sie über die neuesten Bestimmungen auf dem laufenden zu halten und Ihnen bei allen Fragen rund um das Pickerl zur Seite zu stehen.

Zögern Sie nicht uns direkt zu kontaktieren, wenn Sie noch Fragen zur Pickerl Überprüfung für Ihr Auto haben.

Kfz Boxengasse OG
Übersiedlungs-Experts Gasse 1
2521 Trumau
Österreich

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+436605901609

Wir freuen uns, Sie bald in unserer Werkstatt begrüßen zu dürfen.

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